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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN WARENVERKAUF
1. Geltung
1.1 Der Verkäufer verkauft und der Käufer erwirbt die Waren gemäß den vom Käufer erteilten und vom Verkäufer angenommenen Bestellungen. Der Verkäufer verkauft seine Waren ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vom Käufer durch Aufgabe seiner Bestellung in vollem Umfang akzeptiert werden.
2. Auslegung
2.1 Soweit aufgrund des Kontextes nicht anderweitig erforderlich, haben die folgenden, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe die ihnen hier zugewiesenen Bedeutungen:
„Geschäftstage” sind alle Tage außer Samstagen, Sonntagen und Bankfeiertagen;
„Käufer” ist die Person, die ein Angebot des Verkäufers über den Verkauf von Waren annimmt oder deren Warenbestellung vom Verkäufer angenommen wird;
„Vertrag” ist der Vertrag über den Kauf und Verkauf von Waren nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
„Vertragspreis” ist der im Vertrag ausgewiesene Preis für die Waren;
„Lieferdatum” ist das Datum, am dem die Waren gemäß den Angaben in der vom Verkäufer angenommenen Bestellung des Käufers zu liefern sind;
„Waren” sind die Waren (einschließlich der Installation von Waren oder Teilen davon), die der Verkäufer gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu liefern hat;
„Monat” ist ein Kalendermonat; und
„Verkäufer” ist Ashortwalk Limited, eine in England unter der Nummer 06192391 eingetragene Gesellschaft mit Sitz Cligger Industrial Estate, Perranporth, Cornwall, TR6 0EB, auch geschäftstätig als Circular&Co.
2.2 Soweit durch den Kontext nicht anderweitig vorgegeben, bezieht jeder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verweis bzw. Hinweis auf:
2.2.1 „schriftlich“ sich auch auf jede anhand elektronischer Mittel stattfindende Kommunikation;
2.2.2 ein Gesetz oder eine gesetzliche Vorschrift sich auf die zum betreffenden Zeitpunkt jeweils neueste Fassung eines solchen Gesetzes oder einer solchen Vorschrift;
2.2.3 „diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sich auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jeglichen Anlagen in ihrer zum betreffenden Zeitpunkt geltenden Fassung;
2.2.4 eine „Vertragspartei“ oder die „Vertragsparteien“ sich auf die Vertragsparteien dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Höhere Gewalt
Keine Vertragspartei haftet für Ausfälle oder Verzugsfälle bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn sie auf außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegende Gründe zurückzuführen ist. Derartige Gründe umfassen, sind aber nicht beschränkt auf: Stromausfälle, Ausfälle beim Internet-Dienstleister, Arbeitskämpfe, Bürgerunruhen, Brand, Überschwemmung, Unwetter, Erdbeben, terroristische Handlungen, Krieg, staatliche Maßnahmen oder sonstige außerhalb der Kontrolle der betreffenden Vertragspartei liegende Ereignisse.
4. Verzicht
Für den Fall, dass eine Vertragspartei die Erfüllung einer Regelung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer Bestimmung aus dem Vertrag nicht durchsetzt, sind die Vertragsparteien sich darin einig, dass dies nicht als Verzicht auf das Recht einer späteren Durchsetzung jener oder einer anderen Regelungen betrachtet werden kann. Ein derartiges Versäumnis gilt weder als Verzicht im Hinblick auf vorangegangene oder spätere Zuwiderhandlungen noch als anhaltender Verzicht.
5. Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in dem Vertrag rechtswidrig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar sind, kommen die Vertragsparteien darin überein, dass diese Bestimmung/en als vom restlichen Wortlaut dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (und, in Folge, dieses Vertrags) abgetrennt gilt/gelten. Die anderen dieser [sic!] und des Vertrags bleiben gültig und durchsetzbar.
6. Rechte Dritter
Personen, die nicht Vertragspartei des Vertrags sind, haben nach dem Contracts (Right of Third Parties) Act 1999 [Vertragsrecht (Rechte Dritter) von 1999] keinerlei Rechte.
7. Recht und Gerichtsstand
7.1 Maßgebliches Recht für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag
(einschließlich aller außervertraglichen Angelegenheiten und daraus hervorgehenden oder damit zusammenhängenden Verpflichtungen) und deren/dessen Auslegung ist das Recht von England und Wales.
7.2 Die Zuständigkeit für etwaige Streitigkeiten, Kontroversen, Verfahren oder Forderungen zwischen den Vertragsparteien im Hinblick auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diesen Vertrag (einschließlich aller außervertraglichen Angelegenheiten und daraus hervorgehenden oder damit zusammenhängenden Verpflichtungen) obliegt den Gerichten von England und Wales.